Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass es bei der Autoversicherung im Vergleich zu westlichen Ländern signifikante Unterschiede bezüglich der Verantwortung im Falle von Schäden gibt. Zum Beispiel ist es in den meisten Ländern des südlichen Afrikas wie Namibia und Botswana keine Pflicht, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrheit der Autos überhaupt nicht versichert sind und dass die Eigentümer und/oder Fahrzeugbesitzer persönlich für Entschädigung im Falle eines Unfalls verantwortlich sind.
Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard-Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbehalt) und sind im Falle von Verkehrsunfällen zu ca. 90% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs versichert. Der Kunde/Mieter ist für die restlichen 10% des Gesamtwertes während der vereinbarten Mietdauer verantwortlich. Die genaue Höhe der Kaution unterscheidet sich je nach Fahrzeugklasse.
Die gewählte Kaution (Selbstbehalt) wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Kaution nur reserviert/blockiert ist (authorization only) und nicht von Ihrer Kreditkarte abgezogen wird. Dieser Betrag wird automatisch von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen.
Wichtig: Der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.
| STANDARD SELBSTBETEILIGUNG | REDUZIERTE SELBSTBETEILIGUNG | GEBÜHR FÜR REDUZIERTE SELBSTBETEILIGUNG | |
| N$ 40.000.00 | SILVER COVER (CDW1) | N$ 20.000.00 | € 8.00 / Tag |
| GOLD COVER (CDW2) | N$ 5.000.00 | € 15.00 / Tag | |
| PLATINUM COVER (CDW3) *) | N$ 0.00 | € 25.00 / Tag | |
CDW (Collision Damage Waiver) = Verzicht bei Unfallschäden
*) Platinum Cover erst ab 10 Miettagen buchbar
Falls der Kunde die Kaution reduzieren möchte, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag berechnet, diese ist von der gebuchten Fahrzeuggruppe abhängig. Es ist bei allen Fahrzeugen möglich, die Selbstbeteiligung bis auf den Betrag von N$ 0,00 zu reduzieren.
Es gibt folgende Möglichkeiten, den Selbstbehalt zu reduzieren:
- reduzierte Kaution CDW1 (Silver Cover): Reduzierung um 50%
- reduzierte Kaution CDW2 (Gold Cover): Reduzierung um 87.5%
- reduzierte Kaution CDW3 (Platinum Cover): Reduzierung um 100%
Die Reduzierung des Kautionsbetrags ist im Falle eines Verkehrsunfalls von Vorteil. Der Schaden an dem gemieteten Fahrzeug sowie an dem Fahrzeug des Dritten sind über die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung hinaus gedeckt.
Wichtig: Die reduzierte Kaution CDW1 (Silver Cover) und CDW2 (Gold Cover) schließt Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden als Folge von Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung und Sandsturmschäden aus.
Zusätzlich in der reduzierten Kaution CDW3 (Platinum Cover) enthalten sind:
- Glasschäden
- Ein (1) beschädigter Reifen
- Sandsturmschäden
- Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung (Fahrlässigkeit ausgenommen wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer)
- Unterbodenschäden
Die reduzierte Kaution CDW3 (Reduced Excess 3 - Platinum Cover) kann erst ab 10 Miettagen gebucht werden.
Wichtig: Die reduzierte Kaution CDW3 (Platinum Cover) kann nicht mit der Europäischen „Vollkasko“- oder “Volles-Risiko”-Versicherung, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind, verglichen werden.
Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung sind zum Beispiel Unfälle, bei denen sich das Fahrzeug durch Kontrollverlust überschlägt oder das Fahrzeug beim Rückwärtsfahren gegen einen Baum prallt und Unfälle, bei denen keine Dritte Partei involviert ist.
In der oben beschriebenen Versicherung sind Schäden abgedeckt, wenn
- es sich um einem Straßenverkehrsunfall handelt bzgl. der Definition des Versicherungsunternehmens,
- es sich nicht um Fahrlässigkeit handelt,
- es sich nicht um eine Situation handelt, die Ausschlüsse betrifft.
Die Definition eines Straßenverkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: Ein Unfall, in den ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.
Wichtig: Ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeugs, ist bei der Kaution 1 (Silber) und 2 (Gold) nicht versichert, (nur bei der reduzierten Kaution 3 - Platinum), auch nicht, wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.
Dies ist der Fall, wenn der Fahrer und/oder die Beifahrer sich nicht an das Gesetz oder die Allgemeinen Bestimmungen halten. Hier ein paar Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:
- Wenn betrunken gefahren wird.
- Wenn zu schnell gefahren wird (siehe Geschwindigkeitsbegrenzung).
- Wenn eine rote Ampel überfahren wird.
- Wenn durch Wasser/Sumpf gefahren wird, obwohl der Wasserstand höher als die Achse des Fahrzeuges ist.
- Bei falscher Anwendung von Kupplung, Getriebe und Motor des Fahrzeuges.
Schäden die nicht vom Versicherungsunternehmen übernommen werden:
- (Brand)Schäden, die durch Zigaretten, Streichhölzer oder Feuerzeuge etc entstanden sind.
- Schäden, die durch Stehen auf dem Dach des Fahrzeuges oder der Motorhaube entstanden sind.
- Schäden, die das Überschlagen des Fahrzeugs betreffen, sofern kein Dritter involviert ist (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3 - Platinum).
- Beschädigtes Glas und Fernster (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3 - Platinum).
- Beschädigte Reifen (1 Reifen-Schaden eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3 - Platinum).
- Schäden, die durch das Befahren von Wasser entstanden sind.
- Schäden durch Sandstürme (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3 - Platinum).
- Schäden an persönlichen Gegenständen.
- Innerhalb von Ortschaften und in Nationalparks: 60 km/h
- Schotterstraßen / -pisten: 80 km/h
- Teerstraßen außerhalb von Ortschaften: 120 km/h
Die Geschwindigkeitsverordnungen von ACH (80 km/h auf Schotterstraßen) überstimmen Verkehrszeichen, die auf Schotterstraßen 100 km/h erlauben.
Bei 85 km/h oder bei 125 km/h gibt es einen Piepton, der den Fahrer darauf aufmerksam macht, dass die Höchstgeschwindigkeit für Teerstraßen überschritten wurde. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schotterstraßen immer 80 km/h beträgt, auch wenn die offizielle Straßenbeschilderung 100 km/h anzeigt.
WICHTIG: Alle unsere Mietfahrzeuge sind mit einer Black Box ausgerüstet. Bei Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen verfällt der gesamte Versicherungsschutz. Der Selbstbehalt sowie der reduzierte Selbstbehalt werden ungültig.
Der Diebstahl des Fahrzeuges ist nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortlich gezeigt hat, er darauf geachtet hat, dass das Fahrzeug verschlossen war und er alle originalen Schlüssel, die Ihm zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben kann. Raub des Fahrzeuges stellt eine Ausnahme dar.
Das Minimalprofil der Reifen beträgt 6 mm (3 mm für Ersatzreifen). Reifenschäden sind nicht versichert (außer bei der reduzierten Kaution 3 - Platinum). Damit die Reise im Falle einer Reifenpanne fortgesetzt werden kann, kann der Reifen repariert oder ersetzt werden.
Da keine reparierten Reifen akzeptiert werden, muss der beschädigte Reifen bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Es wird nur der Restwert des Reifens belastet, hierfür wird das Restprofil des beschädigten Reifens gemessen. Wurde der kaputte Reifen unterwegs vom Kunden ersetzt, bekommt er den Differenzbetrag bei der Fahrzeugrückgabe erstattet (hierfür bitte den kaputten Reifen zurückbringen). Der Höchstbetrag für eine solche Erstattung beträgt maximal N$ 3.000.00.
Falls der Kunde in einen Sandsturm gerät, hat dieser das Fahrzeug zu stoppen und eine Schutzstelle zu suchen. Falls dies nicht möglich ist, kann ganz langsam weitergefahren werden. Sandsturmschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt (außer bei der reduzierten Kaution 3 - Platinum). Sandstürme kommen meistens an der Küste bei Ostwind vor.
Bei einem Unfall oder Diebstahl wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn bei einem Unfall die Möglichkeit besteht Fotos zu machen, ist dies immer hilfreich.
Bei Pannen aufgrund von mechanischen Fehlern trägt die Autovermietung die Abschleppkosten. Im Falle eines Unfalls oder Fahrlässigkeit gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Kunden.
Die Verwaltungskosten bzgl. eines Schadens, die sogenannte "Claim handling fee" muss der Kunde übernehmen.
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