Jede mechanische Reparatur oder jeder Austausch im Zusammenhang mit allgemeinüblichem Verschleiß wird vom Vermieter abgedeckt. Reparaturen von bis zu ZAR 2.000.00 können ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist eine vorherige Genehmigung vom Vermieter erforderlich. Aufgrund der Weite des Gebietes, in dem Fahrzeuge mobil sind, ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen. Falls nicht fahrtauglich, sollte das Fahrzeug zur Diagnose in die nächste Werkstatt geschleppt werden.
Wo immer möglich wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Vermieters (Johannesburg), wenn Sie ein technisches Problem haben. Wir müssen uns des Problems bewusst sein, um versuchen zu helfen, solange Sie in der Lage sind, das Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen und die Kosten zurückzuerstatten. Wenn es ernstere technische Probleme gibt, ist es unerlässlich den Vermieter zu kontaktieren, bevor Sie fortfahren.
In den meisten Fällen fallen die Fahrzeuge noch unter die Garantie der Fahrzeughersteller und es gelten ihre Garantiebedingungen, wenn mechanische Ausfälle auftreten. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Vermieter nicht der Hersteller des Fahrzeugs oder der Ausrüstung ist und dennoch sein Möglichstes tun wird, um die besten Fahrzeuge und Ausrüstungen auszuwählen und anzubieten sowie sicherzustellen, dass die Fahrzeuge vor der Abreise vollständig gewartet und überprüft werden.
Treten schwerwiegende mechanische Ausfälle aufgrund von Standardverschleiß auf und können sie nicht rechtzeitig behoben werden, so wird ein Ersatzfahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach der Diagnose zur Verfügung gestellt. Dies betrifft die Länder Südafrika, Botsuana, Namibia, Simbabwe, Südmosambik und Südsambia. In den Ländern, die weiter nördlich liegen, beträgt die Ersatzzeit bis zu 72 Stunden.
Unannehmlichkeiten und Zeitverluste sind nicht für mechanische Ausfälle abgedeckt, die nicht vorhergesehen werden können und zu Beginn der Vermietung nicht erkennbar waren.
Das Abschleppen ist für die Länder Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, Südmosambik und Südsambia abgedeckt. Weiter nördlich muss das Abschleppen vom Mieter übernommen werden.
Pannenhilfe: Der Vermieter bietet Kontaktnummern an, die zu den meisten Zeiten verfügbar sind und bei jedem Problem telefonisch helfen. Aufgrund der Weite der südafrikanischen Region und der unbekannten Logistik können wir nicht in allen Gebieten sofortige Instandsetzungen oder Techniker bereitstellen, sondern sind auf lokale Ressourcen angewiesen und werden unser Bestes tun, um eine schnelle Reparatur oder Instandsetzung sicherzustellen.
Die Fahrzeuge werden alle gemäß den Anforderungen des Herstellers vollständig gepflegt und gewartet, und der Vermieter hat zusätzliche Wartungsarbeiten eingeführt, die an den Fahrzeugen durchgeführt werden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug während der Mietzeit zu warten. Dies umfasst die Standardprüfung des Reifendrucks, gegebenenfalls der Achsvermessung, des Öl- und Kühlmittelstands und die Kenntnis aller Symptome, die während der Mietzeit auftreten können. Sollte das Fahrzeug während der Mietzeit 10.000 Kilometer erreichen, muss der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten in einer geeigneten Werkstatt warten, die vorzugsweise dem Fahrzeughersteller zugeordnet ist. Wenn kein offizieller Händler verfügbar ist, können andere Werkstätten das Fahrzeug mit unserer Genehmigung warten. Die 10.000 km Servicegebühren sind vom Mieter zu tragen. Alle anderen Reparaturen im Zusammenhang mit dem normalen Verschleiß des Fahrzeugs werden vom Vermieter übernommen.
Sollte der Mieter auf ein potenzielles Problem mit dem Fahrzeug aufmerksam werden, liegt es in seiner Verantwortung, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und es in der nächstgelegenen Werkstatt überprüfen zu lassen, bevor er weiter oder in entlegene Gebiete fährt.
Wenn das reservierte Fahrzeug aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, nicht verfügbar ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug derselben Kategorie oder einer höheren Kategorie zu ersetzen. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar und berechtigt den Mieter nicht zu einer Rückerstattung.